Abrechnungen und Kostenübernahme
Die physiotherapeutischen Leistungen in meiner Praxis werden nach Gebührenverordnung für Therapeut*innen (GebüTh) abgerechnet und richten sich an Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen. Eine Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Die präventive Gesundheitsförderung ist ein Angebot für Selbstzahlende. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen hierfür in der Regel keine Kosten. Private Krankenversicherungen erstatten diese Leistungen teilweise - bitte informiere dich am besten vorab bei deiner Versicherung.